Tieridentifikation

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In Deutschland wird die Kennzeichnungspflicht der Rinder durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union geregelt. Bereits seit dem 01. Januar 1998 müssen alle Rinde unmittelbar nach der Geburt mit den sogenannten Ohrmarken (zwei identische) gekennzeichnet werden. Durch die zuständigen Behörden wird diese Regelung kontrolliert und gemaßregelt. Dadurch ergibt sich, dass kein Tier ohne zwei identische Ohrmarken und die dazugehörigen Papiere in Deutschland verkauft werden darf.

Daraus resultiert natürlich ein extrem hoher Standard an Sicherheit in der Identifikation der Tiere. Sofort nach der Geburt junger Kälber werden diese in der zentralen Datenbank erfasst. Auch Standortwechsel der Tiere müssen vom Halter übermittelt werden, weshalb ein man bei dem Tier von Geburt bis zum Tod einen lückenlosen Lebensweg nachweisen kann.